2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Gefahrenhinweise:
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Alkohole, C12-14, ethoxyliert (>5 - <15 EO)
Kaliumhydroxid; Ätzkali; Kalilauge

Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
Gefahrenhinweise
P280 Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.