ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder GemischsEinstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Klassifizierung
Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
Augenreizung, Gefahrenkategorie 2
Gefahrenhinweise
H315, H319
2.2. KennzeichnungselementeKennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenpiktogramme

Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser
spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3. Sonstige Gefahren
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die gemäß dem Artikel 57 / Anhang XIII der REACH-
Verordnung als PBT oder vPvB eingestuft sind.