2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenkategorien:
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2
Gefahrenhinweise:
Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung

Piktogramme: GHS07
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenhinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Es liegen keine Informationen vor.