2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Augenreizung, Kategorie 2 (H319)
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Signalwort: Achtung.
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P305+P351+P338 - Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten behutsam mit Wasser spülen. Eventuelle Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiter spülen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung ärztlichen Rat einholen, Hilfe hinzuziehen.
EUH208 - Enthält Subtilisin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulativ) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006
Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff